Änderung im Geldwäschereigesetz bzgl. Finma-Bewilligung und neuer Aufsichtsorganisationen: Tipps vom Wirtschaftsprüfer Christian Böhi aus Züberwangen

Alle Institutionen sowie Einzelunternehmer, die mit ihrer Tätigkeit dem Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei (GwG) unterstellt sind, haben die Pflicht, diverse Verhaltens- und Dokumentationsregeln zu befolgen und diese im Wesentlichen jährlich durch eine unabhängige akkreditierte GwG-Prüfstelle prüfen zu lassen.