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Unternehmensnachfolge - was ist bei der Transaktion zu beachten? Tipps von Marco Ferigutti & Philipp Maggiorini aus Wil

Unternehmensnachfolge - was ist bei der Transaktion zu beachten? Tipps von Marco Ferigutti & Philipp Maggiorini aus Wil

Bild: pixabay.com

Man erinnere sich noch an den Fachbeitrag vom letzten Herbst: Damals wurde erläutert, was vor der Unter- also in der eines Unternehnehmensnachfolge Normal-Life-Phase mens in Bezug auf eine bevorstehende Nachfolge - zu beachten ist. Klar doch, der Eisberg kommt einem bekannt vor.

Im heutigen Beitrag gehen die Spezialisten zeitlich einen Schritt weiter. Sie beleuchten die Übernahme - bzw. Übergabephase aus systemischer Sicht. Was passiert in dieser Phase parallel zu den finanziellen, steuerlichen und vertraglichen Gegebenheiten?

Unabhängig davon, was die übernehmende/-n und die übergebende/-n Person/-en bisher gemacht hat/haben für alle Beteiligten findet ein Rollenwechsel statt. Man bewegt sich aus seiner gewohnten Umgebung und/ oder Stellung hinaus in ein neues Setup, in eine neue Rolle. Das ist mit Fragen, Vorstellungen, Meinungen und Erwartungen verbunden und kann zu Unsicherheiten führen. In dieser Phase ist das normal, es gehört dazu. Grundsätzlich empfehlen die Fachleute ein ähnliches Vorgehen wie die vom ehemaligen US-Präsidenten Roosevelt in die Politik transferierte 100-Tage-Regel. Man sollte sich die ersten 100 Tage Zeit nehmen, um zu beobachten, aufzusaugen und sich ein eigenes Bild zu machen.

Die übernehmende Partei macht sich ein Bild von den Menschen im Unternehmen, von den Know-how-Trägerinnen/-n, von den gelebten Werten, den Prozessen, den Kunden und Lieferanten, dem Markt usw. Man sollte die Organisation als Ganzes kennen lernen und herausfiltern, was man unter Berücksichtigung von Prioritäten anpassen will, damit das Unternehmen den eigenen Vorstellungen und den eigenen , Werten entspricht.

Die übergebende Partei kann ähnlich vorgehen. Das Einleben in die neue Lebenssituation geht nicht von heute auf morgen. Es kann Sinn machen, zuerst zu beobachten, was das neue Leben mit einem macht. Welche Wirkung das Übergeben des Unternehmens mit der Verantwortung und dem damit verbundenen Ansehen auf einem persönlich, auf die Familie und auf das private Umfeld hat.

Und dann sind da noch die vielen kleinen «Man sollte noch...», welche am besten mittels einer Aufgabenliste (wer macht was bis wann?) in den Griff zu bekommen sind. Hier einige Beispiele ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Anpassen Handelsregistereintrag, Bankunterschrift, E-Banking, Homepage, soziale Medien, Zulassung elektronische Plattformen, Versicherungen, Visitenkarten, Mobile-Abo, Autoversicherung usw.

Auch steuerlich ist in dieser Phase zu beachten, dass der Fahrplan bei der Umsetzung der Nachfolge dem Steuerruling entspricht, damit keine unerwünschten Steuerfolgen resultieren. Zudem verändern sich die steuerlichen Parameter sowohl bei der übergebenden als auch bei der übernehmenden Partei. Während bei der übergebenden Partei Einkommensbestandteile wegfallen und aus dem Firmenverkauf deren Vermögen zunimmt, ist es bei der übernehmenden Partei gerade umgekehrt.

Falls noch nicht geschehen, ist nun unbedingt die neue private Situation den finanziellen und rechtlichen Gegebenheiten anzupassen. Stimmt die güter- und erbrechtliche Lösung noch bei der übergebenden Partei, wenn der Erlös aus dem Firmenverkauf für Immobilienanlagen oder Ähnliches verwendet wird? Sind die Partner/-innen in Partnerschaften ohne Ehe bei der übergebenden Partei genügend abgedeckt, wenn keine BVG-Versicherung bzw. BVG-Begünstigung mehr besteht?

Bei der übernehmenden Partei gilt es, die finanziellen Transaktionen aus dem Firmenkauf wie geplant mit den Finanzgebern durchzuführen und die aktienrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Verträge - wie Aktionärsbindungsvertrag, Statutenbestimmungen, Organisationsreglement - anzupassen und verbindlich umzusetzen. Häufig verändert sich das finanzielle Risiko bei der übernehmenden Partei, weshalb unter Umständen eine Todesfallrisikoversicherung durch die Finanzgeber verlangt wird.

Es versteht sich von selbst, dass in Fällen, bei denen mehrere Personen im Nachfolgeprozess als übergebende oder übernehmende Partei auftreten, die vorerwähnten Sachverhalte für jede einzelne Person zu klären und individuell auszugestalten sind.

Mit Unterzeichnung des Kaufvertrages ist die Nachfolge rechtlich unter Dach und Fach. Ob sie für alle ein Erfolg wird, hängt davon ab, ob die Übergabe- und Einführungsphase harmonisch gelingt, und die persönlichen, steuerlichen und privatrechtlichen Rahmenbedingungen zukunftsgerichtet ausgestaltet sind.

Die Unternehmensnachfolge ist eine der wichtigsten und schönsten Aufgaben für Unternehmer/-innen. Wenn sie gut vorbereitet und professionell begleitet ist, ist sie ein Genuss und der krönende Abschluss der Tätigkeit der Unternehmer/-innen!

AUTOREN

Marco Ferigutti 

dipl. Treuhandexperte 
consis Treuhand AG


Philipp Maggiorini
dipl. Treuhandexperte
consis Treuhand AG