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Eine Erbschaft ist nur selten gratis

Ein Erbe anzutreten ist nicht immer einfach – auch wenn dabei das eigene Vermögen anwächst. Wie viel Erbschaftssteuer man dafür bezahlen muss, ist in allen Kantonen der Schweiz sehr unterschiedlich.

Eine Erbschaft ist nur selten gratis

Bild: Getty Images

Eine Erbschaft ist mit vielen verschiedenen Aspekten verbunden. Oft steht der Verlust eines geliebten Menschen im Vordergrund, der emotionale Abschied prägt die Situation, so dass allfällige Hinterlassenschaften vorerst kaum im Vordergrund stehen. Und doch gilt es, bei einem Todesfall von Anfang an über das Erbe nachzudenken. Damit verbunden sind verschiedene Vorkehrungen. Es wird ein Inventar in Haus oder Wohnung erstellt, ein Überblick über die Vermögenswerte verschafft und die Zahl und der Verwandtschaftsgrad der Erben eruiert.Verschiedene Fragen stehen im Raum: Existiert ein Testament und wo befindet es sich? Ist ein Zugriff auf Bankkonti möglich, befinden sich Bargeld, Edelmetalle oder andere Wertgegenstände in Haus oder Wohnung – oder allenfalls in einem Schliessfach? Verfügte die oder der Verstorbene über Immobilien oder Fahrzeuge? Wurde jemand aus der Verwandtschaft oder aus dem persönlichen Umfeld der oder des Verstorbenen zum Erblassverwaltenden ernannt? Mit diesen Themen muss man sich unweigerlich befassen, damit der weitere Verlauf einer Erbschaft sachgerecht und effizient geregelt ist. Dabei ist mit viel Geduld und einem beträchtlichen zeitlichen Aufwand zu rechnen, der Prozess des Erbens kann mehrere Wochen bis sogar Jahre dauern – je nach Grösse der Erbmasse und der Konstellation der Erbgemeinde.Nach der Meldung des Todesfalls bei der Wohngemeinde berechnet das Steueramt die Steuerschuld der Verstorbenen im laufenden Jahr bis zum Todestag. Darin enthalten sind sämtliche Werte, von Bargeld über Anlagen bis zu Immobilienwerten inklusive allfälliger Hypothekar- oder Konsumkredite. Bereits geleistete Steuerbeiträge kommen zum Abzug, ein Restbetrag begleicht der Erblassverwaltende. Liegen schliesslich die nötigen Dokumente wie Erbscheine, Identitätsnachweise, Vermögenswerte und Schulden vor, kann das Erbe sachgerecht aufgeteilt werden.Wer als Erbe berücksichtigt wurde, darf einen Gegenstand, eine Immobilie oder einen Geldbetrag zu seinem Eigentum zählen. In der Steuererklärung fungieren diese Sachen folglich als Vermögen, welches zur Errechnung der Gemeindeund Bundessteuern zählt. Gleichzeitig ist in fast allen Kantonen der Schweiz beim Erhalt des Erbes auch eine Erbschaftssteuer zu entrichten. Die Höhe des Betrags richtet sich insbesondere nach dem Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person und nach den festgesetzten Steuersätzen in den einzelnen Kantonen. Die Unterschiede sind dabei markant und reichen von gar keinen Erbschaftssteuern – in den Kantonen Schwyz und Obwalden – bis zu hohen Werten, zum Beispiel in den Kantonen Waadt oder St. Gallen. Einzelne Kantone haben jedoch Freibeträge definiert, auf welche keine Erbschaftssteuer zu entrichten ist. Thomas PfannInfos zur Erbschafts- und SchenkungssteuerOffizielle Websites der Kantone Informationsportal der Schweizer Behörden, www.ch.ch