Steuerberater Dr. Alain Villard aus Basel zum Geschäftsfahrzeug: Anpassung bei der Berufskostenverordnung

Die Zurverfügungstellung eines Geschäftsautos für private Zwecke qualifiziert steuerlich als geldwerte Leistung des Arbeitgebers und ist deshalb im Lohnausweis zu deklarieren. Steuerlich wird dieser Zufluss mit einer Pauschale von 0,8% des Fahrzeugkaufpreises pro Monat für die Nutzung des Geschäftsfahrzeugs abgegolten, wobei der...