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Steuerpartner St. Gallen: Gesunder Geist in gesundem Körper

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Steuerpartner St. Gallen: Gesunder Geist in gesundem Körper

Muss ein Unternehmen gesunden, heisst dieser Vorgang Sanierung. Bild: PD

Diese bekannte Redewendung kann nicht nur persönlich aufgefasst werden. Genauso kann dies im übertragenen Sinn für Unternehmen gelten. Auch Unternehmen können «krank» werden und müssen wieder gesunden, bevor sie weiterhin aktiv und erfolgreich am Markt auftreten können. Sanierung nennt sich dieser Vorgang.Die Corona-Pandemie hat uns und unsere Wirtschaft seit dem Frühjahr fest im Griff und bescherte uns ein wahrlich spezielles Jahr. Selbst die nahe Zukunft ist schwer einschätzbar. Die schwierigen wirtschaftlichen Umstände konnten bis jetzt dank diverser Massnahmen auf verschiedenen Ebenen einigermassen gemeistert werden, erwähnt seien die Erleichterungen und Ausweitungen bei der Kurzarbeitszeitentschädigung oder auch die vom Bund garantierten Covid-19-Kredite. Dennoch: Überall ist zu lesen und zu hören, dass in nächster Zeit noch viele Unternehmen in Schieflage geraten werden.

Dass ein Unternehmen ernsthaft krank ist, lässt sich an verschiedenen Symptomen erkennen. Zu nennen sind vor allem mangelnde Liquidität, eine Unterbilanz oder gar eine überschuldete Bilanz. Nebst Massnahmen im operativen Bereich gibt es in dieser Situation zahlreiche «Medikamente», vielleicht sogar einen Medikamentenmix, die helfen, die Unternehmung wieder auf die Beine zu stellen. Dies können rein interne bilanzielle Massnahmen sein, wie die Auflösung stiller Reserven. Es können aber auch Sanierungsmassnahmen sein, die zu einer Entschuldung führen und das Eigenkapital stärken; verbunden mit einer allfälligen Zuführung von frischen Geldmitteln.

Nach aussen hin sichtbare oder verdeckte Sanierungsmassnahmen

Sanierungsmassnahmen können entweder offen oder still erfolgen, das heisst nach aussen sichtbar oder verdeckt. Die Sanierungspalette reicht von A-fonds-perdu-Zuwendungen von Aktionären über Forderungsverzichte von Aktionären oder Gläubigern bis zur Kapitalerhöhung mit oder ohne vorgängige Kapitalherabsetzung.

All die erwähnten Massnahmen müssen gut durchdacht und mit vielen Anspruchsgruppen koordiniert und abgesprochen werden, seien es Aktionäre, Banken, Lieferanten oder Vermieter. Nicht zu vergessen ist aber auch der Fiskus.

Steuerfolgen können unterschiedliche Auswirkungen haben

Nicht jede Sanierungsmassnahme zeitigt aus steuerlicher Sicht die gleichen Folgen, das heisst, die Steuerfolgen können entweder in der kurzen Perspektive oder auf lange Sicht hinaus unterschiedlich ausfallen. Aber Achtung: Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass die Unterscheidung, die der Fiskus vornimmt, durchweg nachvollziehbar ist. Es macht beispielsweise einen Unterschied, ob ein Aktionär einen A-fonds-perdu-Zuschuss leistet, ob er auf ein bestehendes Darlehen verzichtet oder er mit einem solchen Darlehen neues Aktienkapital liberiert. Obschon verschiedene Sanierungsmassnahmen wirtschaftlich zum selben Ergebnis führen, werden sie unter Umständen aus steuerlicher Sicht jedoch unterschiedlich behandelt. Dabei geht es nicht nur um die Gewinnsteuern der Unternehmung. Ebenso können andere Steuerarten davon betroffen sein, wie die Emissionsabgabe, die Verrechnungssteuer, die Mehrwertsteuer oder die Einkommenssteuern. Letztlich wird immer im Einzelfall zu entscheiden sein, wie der richtige Weg zur Sanierung des Unternehmens aussieht und welche Instrumente sinnvollerweise eingesetzt werden.

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Christoph Lehmann
dipl. Steuerexperte Betriebsökonom HWV Partner, steuerpartner ag