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Was ist mein Unternehmen wert? – Theorie und Realität in der Unternehmensnachfolge erläutert von inspecta treuhand St. Gallen

  

Was ist mein Unternehmen wert? – Theorie und Realität in der Unternehmensnachfolge erläutert von inspecta treuhand St. Gallen

Unternehmensbewertungen müssen von allen Parteien verstanden und als «fair» beurteilt werden können. Bild: PD

Methoden zur Unternehmenswertberechnung gibt es in der Literatur viele. Wissenschaftlich sehr fundierte und finanztechnisch hochkomplexe Berechnungsmodelle. Alle diese Methoden sind zweifelsfrei sehr genau und korrekt, jedoch für «NichtFinanzer» meist nur schwer verständlich. Bei Unternehmensnachfolgen müssen Unternehmensbewertungsmethoden jedoch von allen Parteien verstanden und als «fair» beurteilt werden können. Als Coach bei Nachfolgen gilt es deshalb, die Balance zwischen wissenschaftlich korrekt, leicht verständlich und fair zu finden.

Unternehmensnachfolgen sind an sich schon schwierig. Nebst der operativen und psychologischen Ablösung vom Betrieb des bisherigen Inhabers und der Suche nach potenziellen Nachfolgern muss der Übergabepreis der Unternehmung von allen Beteiligten als fair empfunden werden und darf auf keinen Fall die Fortführung der Firma gefährden.

Aus Sicht des abtretenden Patrons sind insbesondere folgende Fragestellungen relevant: Finde ich überhaupt einen geeigneten Nachfolger? Was ist dieser bereit, für meine Firma, mein «Lebenswerk» zu bezahlen? Ist der Übergabepreis fair, insbesondere aus Sicht meiner Erben bei familieninternen Nachfolgen? Oftmals scheitern Nachfolgen bereits bei diesen ersten Fragestellungen und es werden keine Nachfolger gefunden, weil die Preisvorstellungen des Inhabers resp. dessen Familie viel zu hoch sind.

Aus dem Blickwinkel der übernehmenden Partei resp. des Nachfolgers stehen vor allem Fragen zur Unternehmensfortführung und der betriebswirtschaftlichen Pay-back-Zeit im Vordergrund. Ist die Unternehmung strategisch zukunftweisend positioniert? Wie viel Freien Cashflow kann die Organisation in Zukunft erwirtschaften und wie viele Jahre werden benötigt, bis der Kaufpreis amortisiert ist? Erfahrungsgemäss sollte die Pay-back-Zeit, je nach Branche und Zustand der Firma, nicht mehr als 3 bis 5 Jahre betragen. Für längere Payback-Zeiten ist das Risiko zu hoch, die Zeit einfach zu lang.

Ein klassischer Zielkonflikt also, aus welchem ein Ausweg, vielleicht ein Kompromiss gefunden werden muss. Meist ist der Substanzwert als Basispreis unbestritten. Gemeinsam, und unter Beizug von Fachexperten, werden Aktiven und Passiven auf den Übernahmezeitpunkt hin bewertet. Man kauft Substanz, welche über künftige Abschreibungen reinvestiert und wieder einmal verkauft werden kann. Dabei verteuern Betriebsimmobilien die Unternehmung wesentlich, weshalb vor einer Nachfolge die Liegenschaften allenfalls vom operativen Betrieb abgespalten werden sollten. Dadurch erhöhen sich einerseits die Chancen, einen Nachfolger zu finden. Andererseits können bei familieninternen Nachfolgen die anderen Erben auf genügend übrige Erbsubstanz zurückgreifen und man läuft keine Gefahr, Erb- oder sogar Pflichtteile zu verletzen.

Bei der Berechnung des Goodwills gibt es meist mehr Diskussionspotenzial. Welcher Freie Cashflow ist nun massgebend? Der bisher erreichte oder der zukünftig erwartete? Aus unserer Erfahrung bei KMUs klar der bisherig erwirtschaftete, denn der zukünftige Freie Cashflow ist das Verdienst des Nachfolgers und sollte nicht in einem Kaufpreis abgebildet werden. Entscheidend ist nun jedoch, dass der Goodwill mit künftigen Freien Cashflows innert 3 bis 5 Jahren amortisiert werden kann. Dabei sind bei der Berechnung der Freien Cashflows die nicht ordentlichen Erfolgspositionen in der Jahresrechnung auf jeden Fall zu bereinigen und die Abschreibungen und Zinsen kalkulatorisch zu berechnen. Sind die Freien Cashflows ungenügend, wird, insbesondere bei familieninternen Nachfolgen, auf die Bezahlung eines Goodwills verzichtet. Unter Umständen wird die Substanz sogar zu Liquidationswerten und nicht zu Fortführungswerten weitergegeben.

Möglich sind also, je nach Situation, verschiedene Berechnungsmethoden und auch unterschiedliche Bewertungsansätze. Wichtig scheint uns, dass die einmal gewählte Unternehmensbewertung klar und transparent aufgezeigt wird, so dass diese alle Parteien verstanden und als «fair» akzeptiert haben.
 

AUTOREN

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Leodegar Kaufmann

Dr. oec. HSG
Partner inspecta treuhand ag 

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Michael Wider

Eidg. dipl. Steuerexperte Partner inspecta treuhand ag