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Nutzen der eingeschränkten Revision

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Nutzen der eingeschränkten Revision

Der GTAm wird genau studiert, denn auf hiesigen Strassen wird man ihn nur selten sehen.

Die eingeschränkte Revision ist durch den Gesetzgeber im Obligationenrecht geregelt. Sie ist eine Schweizer KMU-Lösung, welche im Ausland in dieser Form nicht existiert. Unternehmen, welche die Schwellenwerte «Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatz CHF 40 Mio. und 250 Mitarbeitende» nicht überschreiten, sind gesetzlich verpflichtet, die Jahresrechnung eingeschränkt prüfen zu lassen. Jene, die diese überschreiten, sind der ordentlichen Revision unterstellt. Dabei ist zu beachten, dass Kleinstunternehmen bis zehn Mitarbeitende auf eine Revision verzichten können.Die eingeschränkte Revision wurde im 2008 vom Gesetzgeber eingeführt und ist in der Schweizer Revisionslandschaft stark verbreitet. Seit der Einführung dieses Vehikels wird über deren Nutzen diskutiert. Hier soll aufgezeigt werden, dass eine Revision auch weiterhin einen hohen Stellenwert in der Unternehmensführung und in der Schweizer KMU-Landschaft hat.   

                    

Nutzen einer Revision – generell

Eine gesetzliche Revisionsstelle ist ein formelles Organ des zu prüfenden Unternehmens und unterliegt den aktienrechtlichen Verantwortlichkeiten wie z. B. auch der persönlichen Haftung des leitenden Revisors. Dadurch erhält die Revisionsstelle einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft und muss sich dieser Verantwortung bewusst sein. Gepaart mit der zwingend notwendigen Unabhängigkeit zum Prüfkunden schafft die Revisionsstelle Vertrauen gegenüber den Stakeholdern wie Kapitalgebern, Aktionären, Mitarbeitenden und Steuerbehörden. Das führt dazu, dass wirtschaftliche Vorteile bei Kreditaufnahmen, bei der Abwicklung der Nachfolgeregelung bzw. beim Unternehmensverkauf ausgemacht werden können.

Eine kritische Haltung zu den Bilanzierungs- und Bewertungsentscheiden durch die Revisionsstelle ist notwendig und gibt dem Prüfbericht respektive dem Jahresabschluss die notwendige Glaubwürdigkeit und Qualität. Zudem erhält der Jahresabschlussersteller die Sicherheit respektive die Zusicherung, dass die Buchhaltung im Wesentlichen korrekt geführt wird.
     

Nutzen einer Revision – aktuell «Covid-19»

Die Schweizer KMU-Landschaft steht aufgrund des Coronavirus vor einer unsicheren Zeit. Eine Revisionsstelle kann diese Unsicherheit nicht wettmachen. Sie kann den Verwaltungsrat respektive die Geschäftsinhaber unterstützen, indem sie prüft, ob die neugeschaffenen Covid-Verordnungen im Unternehmen gesetzeskonform angewendet werden. So gibt es diverse Auflagen, welche mit dem Erhalt eines Covid-Kredites (keine Dividendenausschüttung, keine Erweiterungsinvestitionen, keine Gewährung von Gruppen- bzw. Aktionärsdarlehen) einzuhalten sind. Ob diese Vorschriften eingehalten sind, ist Bestandteil der Prüfung durch die Revisionsstelle. Dies erhöht die Sicherheit für das Unternehmen und die Verantwortlichen, nicht mit allfälligen Haftungsfragen konfrontiert zu werden.
    

Erwartungslücke zwischen Öffentlichkeit und Revisionsstelle

Oft besteht ein Unterschied zwischen den Erwartungen der Stakeholder an die Prüfer und den gesetzlichen Aufgaben der Revisionsstelle.

Die Erwartungen sind bei den verschiedenen Adressaten teilweise unterschiedlich ausgeprägt. Hierbei ist es für den Prüfer wichtig aufzuzeigen, was bei der eingeschränkten Revision geprüft wird und was kein Bestandteil der Prüfung ist. In erster Linie besteht die Prüfung aus Befragungen und analytischen Prüfungshandlungen, sowie angemessenen Detailprüfungen. Von der Prüfung explizit ausgeschlossen ist die Befragung zu deliktischen Handlungen, sowie der sorgfältigen Geschäftsführung.

Fazit

Die eingeschränkte Revision bringt den Unternehmen hohen Nutzen in der Führung der Gesellschaft, sowie das Vertrauen der Stakeholder.

In der heutigen unsicheren Zeit mit einem hohen Rhythmus an neuen gesetzlichen Anforderungen ist ein Sparringpartner für ein Unternehmen zentral. Revidierte Jahresrechnungen bieten den Aktionären sowie dem Verwaltungsrat eine fundierte Entscheidungsgrundlage. Zudem wird gemäss Studien die Qualität der finanziellen Führung im Unternehmen, welche eine Revisionsstelle hat, gestärkt. Auch ist das Konkurs- und Bonitätsrisiko zum Nutzen der Aktionäre und Geldgeber geringer.
   

Autoren

Nutzen der eingeschränkten Revision-2

Rico A. Bischof
dipl. Wirtschaftsprüfer a wp ag züberwangen

Nutzen der eingeschränkten Revision-3

Christian Böhi dipl.
Wirtschaftsprüfer a wp ag züberwangen