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Massgeschneiderte Beratung

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Massgeschneiderte Beratung

Wer eine fossile Heizung ersetzt, kann die CO2-Emissionen deutlich senken. Bild: PD

Das neue Energienutzungsgesetz sowie die Energie- und Klimapolitik verfolgen das Ziel, den CO2-Ausstoss der Gebäude zu reduzieren. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer nehmen grossen Einfluss auf die angestrebte Reduktion. Es liegt in ihrer Hand, den Ersatz der Öl- oder Gasheizung frühzeitig zu planen und auf ein erneuerbares System umzusteigen. Dabei erhalten sie Unterstützung von Bund und Kanton. Zum einen können sie von einer Impulsberatung profitieren, welche unter anderem die öffentlichen Energieberatungsstellen im Kanton Thurgauvor Ort anbieten.

Heizungsersatz: Der Herbst hat mit kühlen Temperaturen Einzug gehalten. Es ist höchste Zeit, ans Heizen zu denken. Entspricht die Feuerung noch dem Stand der Technik? Diese Frage kann eine Impulsberatung «erneuerbar heizen» klären.

Die Fachleute vergleichen dazu neutral verschiedene erneuerbare Heizungen, prüfen die technische Machbarkeit und legen die Grobkosten der Heizsysteme dar. Zum anderen fördert der Kanton den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch erneuerbare Systeme mit einem finanziellen Beitrag.

Geld sparen und Klima schützen

Die langfristige Wirtschaftlichkeit gehört neben der Verminderung der CO2-Emissionen zu den Vorteilen einer erneuerbaren Heizung. Impulsberaterinnen und -berater machen auf der Basis des Heizkosten-Rechners «erneuerbar heizen» eine Vollkostenrechnung. Das heisst, sie berücksichtigen Investitions- und Betriebskosten sowie Förderbeiträge und mögliche Steuervorteile. So zeigt sich dem Gebäudebesitzer, dass ein erneuerbares System, wie beispielsweise eine Wärmepumpe, auf den Lebenszyklus betrachtet kostengünstiger ist als eine fossile Heizung. Gleichzeitig nutzt der Eigentümer mit dem Heizungsersatz die Chance, das Gebäude zukunftsfähig zu machen und dessen Wert zu steigern. (pd)

Effizient in den Winter

Heizung - Bevor es richtig kalt wird, gilt es, die Heizanlage in Betrieb zu nehmen. Dazu braucht es die Bedienungsanleitung und die Anlagebeschreibung. Je nach Heizsystem sind die Heizkörper zu entlüften und mit Wasser nachzufüllen oder Brenner und Umwälzpumpen zu prüfen. Sollten Startschwierigkeiten auftreten, hilft der Heizungsfachmann weiter.

Während der ersten kühlen Tage reicht es, die Heizung punktuell einzusetzen, da auch die Sonne noch viel Kraft hat. Kann sie bei offenen Storen und Vorhängen ungehindert in die Räume eindringen, hilft sie, in der Übergangszeit Heizkosten zu sparen.

Mit Thermostatventilen lässt sich ferner die gewünschte Temperatur in verschiedenen Räumen unterschiedlich regeln. Dabei geht die Heizung nur in Betrieb, wenn die Temperatur unter den eingestellten Wert fällt. Im Moment genügt es allenfalls, erst das Wohnzimmer zu heizen und im Schlafzimmer noch darauf zu verzichten. Als Richtwerte gelten für die Heizperiode folgende Temperaturen und Einstellungen:

• 23 °C in Badezimmern (= Pos. 4 am Thermostatventil)
• 20 °C in Wohn- und Aufenthaltsbereichen (= Pos. 3)
• 17 °C in Schlafräumen, Flur (= Pos. 2)
• in wenig genutzten Räumen = Pos. *

Um den Energieverbrauch während des Winters tief zu halten, ist neben den Temperaturen auch der Heizbetrieb zu regeln. Die Betriebszeiten sind in Abstimmung auf das System und die Lebensgewohnheiten zu programmieren. Nachts kann die Heizung ausgeschaltet oder reduziert werden. Ist tagsüber niemand zu Hause oder eine längere Abwesenheit geplant, erübrigt sich der Vollbetrieb ebenfalls. (pd)

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Weil Bund und Kanton die Impulsberatung unterstützen, haben Kunden nur 100 Franken zu zahlen. Diesen Betrag erstattet der Kanton zurück, wenn innerhalb von drei Jahren der Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem erfolgt. Interessierte können eine Impulsberatung bei einer der öffentlichen Energieberatungsstellen vereinbaren (www.eteam-tg.ch). Auf www.erneuerbarheizen.ch findet man die Liste der Impulsberaterinnen und -berater sowie weitere Infos zum Heizungsersatz. (pd)