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Umstieg auf erneuerbare Heizungen

   

Umstieg auf erneuerbare Heizungen

Wer eine alte Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, erhält Förderbeiträge. Bilder: PD

Die Schweiz soll gemäss Klimastrategie des Bundes bis ins Jahr 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können. Dieses sogenannte Netto-Null-Ziel bedeutet unter anderem, dass bei Gebäuden der Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen anzustreben ist. Der Kanton Thurgau unterstützt dieses Ziel, zum Beispiel mit der Einführung des neuen Energiegesetzes. Gleichzeitig schafft er die Rahmenbedingungen, damit der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energien für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer beim nächsten Heizungsersatz auch wirtschaftlich interessant ist.

Zum einen können Gebäudebesitzer von einer Impulsberatung «erneuerbar heizen» profitieren, welche unter anderem die öffentlichen Energieberatungsstellen im Kanton Thurgau anbieten. Die Fachleute führen eine Zustandsanalyse der Heizungsanlage und der Gebäudehülle durch, vergleichen verschiedene erneuerbare Heizsysteme und berechnen die Kosten. Dabei berücksichtigen sie alle Aufwendungen, also die Investitions- und die Betriebskosten sowie Förderbeiträge und mögliche Steuervorteile. So zeigt sich der Hauseigentümerschaft, dass ein erneuerbares System, wie eine Wärmepumpe, über den Lebenszyklus betrachtet oft kostengünstiger ist als eine fossile Heizung. Weil Bund und Kanton die Impulsberatung unterstützen, haben Kundinnen und Kunden nur 100 Franken zu zahlen. Diesen Betrag erstattet der Kanton zurück, wenn innerhalb von drei Jahren der Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem erfolgt.

Zum anderen bietet der Kanton Thurgau mit dem Förderprogramm finanzielle Anreize. Wer die alte Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe, ein Hybridsystem (Luft/Wasser-Wärmepumpe mit Gas- oder Ölfeuerung kombiniert), eine Holzfeuerung oder einen Wärmenetzanschluss ersetzt, erhält Unterstützung. Sie beträgt beispielsweise bei der Installation einer Erdwärmepumpe im Einfamilienhaus 10 000 Franken. Auf dieses Jahr hat der Kanton ausserdem die Förderbeiträge an grössere Holzheizungen und Wärmepumpen als Ersatz für Öl-, Gas- und Elektroheizung erhöht.

Neben der Verminderung der CO2-Emissionen und der langfristigen Wirtschaftlichkeit gehört die Wertsteigerung des Gebäudes zu den Vorteilen einer erneuerbaren Heizung. Zudem profitiert das einheimische Gewerbe von den Investitionen in erneuerbare Energien.

Wer sich für eine Impulsberatung «erneuerbar heizen» interessiert, kann sich bei den öffentlichen, neutralen Energieberatungsstellen melden. Sie stehen für Fragen rund um Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Gebäudesanierungen zur Verfügung: www.eteam-tg.ch. Informationen zu den Förderbeiträgen beim Heizungsersatz sowie zum gesamten kantonalen Förderprogramm sind zu finden unter: www.energie.tg.ch. (pd)