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Neuregelungen ab 2020 und 2022: Steuertipps von Rinor Tolaj von Trewitax Kreuzlingen

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Neuregelungen ab 2020 und 2022: Steuertipps von Rinor Tolaj von Trewitax Kreuzlingen

Die Rückbaukosten können nur abgezogen werden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Bilder: PD

Der Privatanteil Fahrzeug wird ab 1. Januar 2022 neu geregelt und der steuerliche Abzug der Rückbaukosten im Hinblick auf den Ersatzbau ist ab der Steuerperiode 2020 möglich.Mitarbeiter, welche vom Arbeitgeber ein Geschäftsfahrzeug erhalten, welches auch für Privatfahrten genutzt werden darf, müssen einen Privatanteil abrechnen.

Als Mitarbeiter gelten auch Inhaber einer AG und GmbH, welche in der Gesellschaft arbeiten. Inhaber einer Einzelfirma müssen ebenfalls einen Privatanteil abrechnen.

Es gibt zwei Methoden, welche steuerlich zur Ermittlung vom Privatanteil akzeptiert werden:

1. Effektive Methode: Mittels Fahrtenbuch wird jeder gefahrene Kilometer notiert und gekennzeichnet, ob dies private oder geschäftliche Fahrten waren. Für die Geschäftsfahrten muss notiert werden, wohin und zu welchem Zweck die Fahrt unternommen wurde (Prüfung Geschäftsmässigkeit).

2. Pauschale Methode: Der monatliche Privatanteil beträgt neu ab dem 1.  Januar 2022 0,9 Prozent des Kaufpreises exkl. MWSt (bis anhin lag der Privatanteil bei 0,8 Prozent pro Monat).

In der Praxis wird überwiegend mit der Pauschale gerechnet, da die effektive Methode eine sehr aufwendige und komplizierte Angelegenheit ist. Die pauschale Methode ist auch von den Sozialversicherungen anerkannt.

Im Jahr 2015 wurde FABI (Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur) eingeführt. Diese Vorlage löste bei Arbeitnehmern mit Geschäftsfahrzeugen, welche für den Arbeitsweg genutzt werden durften, folgende Steuerfolgen aus:

1. Der Arbeitsweg wird als Naturallohn in der Steuererklärung deklariert und aufgerechnet.

2. Der Arbeitsweg kann bei den Berufsauslagen in Abzug gebracht werden, jedoch wurde mit der FABI der Abzug für den Arbeitsweg begrenzt (Bundessteuer auf Fr. 3000.–, Kanton TG auf Fr. 6000.–).

3. Je weiter also der Arbeitsweg mit Geschäftsfahrzeug, desto höher wird die Aufrechnung beim steuerbaren Einkommen.

Diese Regelung führte zur Frage, was mit den Arbeitnehmern ist, welche mit dem Geschäftsfahrzeug von zu Hause direkt zu den Kunden und nicht zum Geschäftssitz fahren, sogenannter Aussendiensteinsatz. Die Steuerbehörde publizierte für dieses Problem eine Liste mit Pauschalen für den Aussendienstanteil, welche je nach Funktion vom Arbeitnehmer gewährt wurde. Oftmals entsprach die Pauschale nicht dem effektiven Wert vom Aussendienstanteil, weshalb die Arbeitgeber den effektiven Anteil Aussendienst berechnen und auf dem Lohnausweis ausweisen mussten. Die Pflicht zur Ausweisung vom Anteil Aussendienst (pauschal oder effektiv) führte bei den Arbeitgebern ebenfalls zu einem bürokratischen Mehraufwand.

Mit der Erhöhung vom monatlichen Privatanteil von 0,8 auf neu 0,9 Prozent entfällt ab 1. Januar 2022 die Aufrechnung für den Arbeitsweg und die Pflicht zur Ausweisung vom Aussendienst-Anteil. Diese Änderung ist eine enorme bürokratische Erleichterung!

Abzug der Rückbaukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau

Im Rahmen der vom Volk angenommenen Energiestrategie 2050 hat das Parlament ein Massnahmenpaket beschlossen, welches für Liegenschaften im Privatvermögen Steuererleichterungen im Gebäudebereich vorsieht.

Ab der Steuerperiode 2020 ist es möglich, die Rückbaukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau als Liegenschaftsunterhalt bei den Unterhaltskosten in Abzug zu bringen.

Als Rückbaukosten gelten folgende Aufwendungen:

1. Demontage von Installationen (insbesondere Lüftungs- und Heizungsinstallationen sowie Sanitär- und Elektroanlagen;
2. Abbruch des vorbestehenden Gebäudes;
3. Abtransport und die Entsorgung des durch den Rückbau zurückführenden Bauabfalls.

Nicht abziehbar sind insbesondere die Kosten von:

1. Altlastensanierung des Bodens
2. Geländeverschiebungen
3. Rodungen
4. Planierungsarbeiten
5. Aushubarbeiten im Hinblick auf den Ersatzneubau

Damit die Rückbaukosten berücksichtigt werden können, sollten folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt werden. Der Ersatzneubau muss:

1. durch dieselbe steuerpflichtige Person vorgenommen werden, wie der Rückbau;
2. auf dem gleichen Grundstück errichtet werden, wie das vorbestehende Gebäude;
3. eine gleichartige Nutzung aufweisen, wie das vorbestehende Gebäude;
4. innert einer angemessen Frist errichtet werden (innert 2 Jahren).

Keine gleichartige Nutzung liegt vor, wenn ein vorbestehendes, unbeheiztes Gebäude, beispielsweise ein Stall, ein Autounterstand oder eine Lagerhalle, durch ein beheiztes Wohngebäude ersetzt wird.

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Rinor Tolaj - Treuhänder mit eidg. Fachausweis

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