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Kleines Steuer-ABC

Jedes Jahr eine neue Herausforderung: die Steuererklärung. Bild: zvg
Jedes Jahr eine neue Herausforderung: die Steuererklärung. Bild: zvg

E wie Elektronische Steuererklärung

Im vorigen Jahr haben rund 125'000 Personen im Kanton die Steuererklärung vollständig online eingereicht.

H wie Homeoffice

Abzüge sind nur unter engen Voraussetzungen möglich. Dazu gehören: Das Zimmer darf ausschliesslich beruflich genutzt werden, der Arbeitgeber kann keinen geeigneten Arbeitsraum zu Verfügung stellen und ein grosser Teil der beruflichen Arbeit muss im Homeoffice erfolgen.

F wie Fristerstreckung

Steuererklärungen für das Vorjahr müssen bis 31. März 2025 bei der Steuerbehörde eingegangen sein. Mehr Zeit erhält, wer eine Fristerstreckung bis spätestens 30. September 2025 beantragt. Dies kann online über den "eGov-Bot" erledigt werden.

R wie Renovieren

Wer beim Eigenheim Steuern sparen will, sollte Zeitrahmen und Kostenvoranschläge für werterhaltende Investitionen abgleichen (wertsteigernde Baumassnahmen sind nicht abzugsfähig). Da 20 Prozent des Eigenmietwerts pauschal abgezogen werden können, sollten grössere Massnahmen diesen Betrag deutlich überschreiten. Wer weiss, dass die effektiven Kosten die Pauschale übersteigen, kann weitere Unterhaltsarbeiten vorziehen, um im Folgejahr vom Pauschalabzug zu profitieren. Energieeffiziente Investitionen können auf bis zu drei Steuerperioden verteilt werden.

S wie Schuldzinsen

Diese können vollumfänglich vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Gleiches gilt übrigens für Hypothekarzinsen.

V wie Vermögensverwaltung

Bei Kosten für fremdverwaltete Wertschriften und Kapitalanlagen können unter anderem Depot- und Safegebühren effektiv oder pauschal (0,2 Prozent des Wertschriftenvermögens, maximal 6000 Franken) abgerechnet werden.

W wie Weiterbildung

Bei einer berufsorientierten Aus- und Weiterbildung sowie einer Umschulung gelten selbst bezahlte Kosten als abzugsfähig, inklusive Prüfungsgebühren oder Fachliteratur. Eine wichtige Bedingung ist, dass das zusätzliche Wissen zum Lebensunterhalt beitragen kann - damit unterscheidet die Steuerbehörde zwischen Hobby und Beruf. (bsr)