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Steuererklärung ohne Download

Browserbasiert statt Dokumentendownload: Ab sofort lassen sich Steuererklärungen mit dem Login auf einer zentralen Steuerplattform erstellen und abgeben.

Steuererklärung ohne Download

Die Steuerperiode 2025 wartet mit einigen Änderungen auf. Bild: Unsplash

Für die Steuerperiode 2025 steht allen steuerpflichtigen natürlichen Personen des Kantons St. Gallen eine neue Form der elektronischen Steuererklärung zur Verfügung. Das kantonale Steueramt ersetzt die aktuelle Download-Deklaration durch eine webbasierte Anwendung. Für das Login nutzt die neue Online-Steuererklärung AGOV, das erprobte Behörden-Login der Bundesverwaltung.

Dieses Jahr können diese Online-Steuererklärung "E-Tax SG" erstmals auch Privatpersonen einsetzen. Damit wird die über 20 Jahre alte Download-Deklaration durch "E-Tax SG" abgelöst. Neu kann ortsunabhängig von verschiedenen Geräten auf die Steuererklärung zugegriffen werden, vom Computer bis zum Smartphone. Die Datenspeicherung erfolgt zentral und nicht mehr lokal.

Ein Login, mehrere Dienste

Der Zugriff auf "E-Tax SG" erfolgt mit dem so genannten E-Login, einem Service des Kantons St. Gallen und der St. Galler Gemeinden. Das E-Login nutzt AGOV, das erprobte BehördenLogin der Bundesverwaltung. Dieses Login kann künftig auch für weitere E-Behördenleistungen genutzt werden.

Um mit der Online-Steuererklärung starten zu können, wird zunächst in wenigen Schritten ein AGOV-Konto eingerichtet. Anstelle eines Passworts wird bei AGOV-ähnlich wie beim Onlinebanking - ein zweiter Faktor verwendet. Das übernimmt die App "AGOV access" auf dem Smartphone. Sobald die Registration abgeschlossen ist, verfügen die Steuerpflichtigen über ein E-Login. Die Anmeldung erfolgt über den QR-Code mit "AGOV access".

Der E-Gov-Support gewährleistet die Unterstützung des E-Logins mit AGOV (schalter-e.sg.ch/support). Hilfestellungen zur Online-Steuererklärung gibt es unter steuern.sg.ch/etaxnp, darunter Erklärvideos sowie Kontaktdaten für telefonische und schriftliche Unterstützung. Zudem steht ein Live-Chat mit Steuerfachleuten des Kantons und der Gemeinden zur Verfügung (werktags bis Mitte April von Montag bis Freitag, je nach Bedarf jeweils von 8 bis 21 Uhr, zusätzlich ab Mitte Februar bis Ende März am Samstag und Sonntag von 13 bis 19 Uhr).

Rechtliche Neuerungen

Ab der Steuerperiode können angestellte Berufstätige die Kosten für Fahrten zwischen dem Wohn- und Arbeitsort bis zur Obergrenze von 8000 Franken abziehen (vorher: 4595 Franken).

Das Eidgenössische Finanzdepartement hat in der Berufskostenverordnung den Abzug für die Benützung eines privaten Fahrzeugs für den Arbeitsweg von 70 auf 75 Rappen pro Kilometer erhöht. Die Regelung ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Das Zinsumfeld auf dem Finanzmarkt hat sich gegenüber dem Vorjahr stark gesenkt. Deshalb wird der Ausgleichszins ab 1. Januar 2026 von 0,75 auf 0,25 Prozent gesenkt. Mit einem Ausgleichszins in dieser Höhe besteht für die Steuerpflichtigen ein kleiner monetärer Anreiz zur Begleichung der vorläufigen Steuerrechnung.

Neu können Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende Beitragslücken der Säule 3a, die nach dem 1. Januar 2025 entstanden sind, füllen und steuerlich abziehen. Einkäufe in die Säule 3a sind somit erstmals in der Steuerperiode 2026 möglich für Beitragslücken im Jahr 2025. (Kanton SG/bsr)