Im vorigen Jahr konnten natürliche Personen zum dritten Mal ihre Steuererklärung vollständig elektronisch einreichen, ohne Unterschrift und mit Dokumenten-Upload. Für das Steuerjahr 2023 nutzten rund 125’000 Personen diese Option, rund 17’000 mehr als im Vorjahr. Der Kanton St. Gallen wertet diese Zahlen als Erfolg, denn eine vollständig elektronische Steuererklärung erleichtere die Arbeit der Steuerpflichtigen wesentlich. Ziel des kantonalen Steueramts ist es, diesen Anteil weiter zu erhöhen.
Online-Einreichung für noch mehr Steuerarten möglich
Steuererklärungen für die Grundstückgewinnsteuer sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuer können seit Mitte 2024 vollständig elektronisch ohne Unterschrift und mit Beleg-Upload eingereicht werden. Bei der Grundstückgewinnsteuer wurden seit Juni 2024 rund 1800 von insgesamt 2300 Steuererklärungen vollständig elektronisch eingereicht. Für die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurden bisher über 800 Nachlassformulare auf dem elektronischen Weg eingereicht. Umgerechnet auf das ganze Jahr entspricht dies einem Anteil von über 40 Prozent der Fälle.
Den steuerpflichtigen natürlichen Personen und juristischen Personen des Kantons St. Gallen steht ab 2026 eine neue elektronische Steuererklärung zur Verfügung. Das kantonale Steueramt ersetzt die aktuelle Download-Deklarationslösung durch eine webbasierte Anwendung. Die neue Lösung soll ab dem Kalenderjahr 2026 für die Steuerperiode 2025 (natürliche Personen) und für die Steuerperiode 2026 (juristische Personen) verfügbar sein.
Chatten zu Steuerfragen
Für Steuerpflichtige besteht die Möglichkeit, sich bei Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung per Online-Chat mit Steuerfachleuten des Kantons und der Gemeinden auszutauschen. Bis Mitte April stehen von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 21 Uhr Fachleute für Fragen zur Verfügung.
https://steuern-sg.chat/
Ein Tipp zum Schluss
Ab der Steuerperiode 2025 können angestellte Berufstätige die Kosten für Fahrten zwischen dem Wohn- und Arbeitsort bis zur Obergrenze von 8000 Franken abziehen (vorher: 4595 Franken). Die Stimmberechtigten haben der Erhöhung am 24. November 2024 zugestimmt. (bsr)