Anzeige

Kleines Steuer-ABC

Mit einem kleinen Überblick über verschiedene Rubriken der Steuererklärung gelingt der Einstieg in die jährliche Aufgabe, eine korrekte Steuererklärung zu erarbeit, einzureichen und vielleicht von Abzügen zu profitieren.

Kleines Steuer-ABC

Finanziell profitieren von der richtig ausgefüllten Steuererklärung. Bild: Getty

B wie Bankkonto

Bei Bankkonten minderjähriger Kinder müssen Zinsen und Guthaben deklariert werden. Ab der Volljährigkeit beginnt die selbständige Steuerpflicht, und die Kinder deklarieren diese Konten in der eigenen Steuererklärung.

E wie elektronische Steuererklärung

Mit der kostenfreien Software eFisc lässt sich die Steuererklärung komfortabel erstellen. Das Programm lässt auch die Bearbeitung mehrerer Steuererklärungen zu. Die jeweils aktuellste Version kann bei der Steuerverwaltung des Kantons heruntergeladen werden und steht für die drei Betriebssysteme Windows, Mac OS und Linux zur Verfügung.

F wie Fristerstreckung

Steuererklärungen für das Steuerjahr 2024 müssen bis 30. April 2025 bei der Steuerbehörde eingegangen sein. Mehr Zeit erhält, wer bis dahin eine Fristerstreckung auf den 30. September 2025 beantragt. Dies kann online erledigt werden. Wer noch mehr Zeit benötigt, muss den Antrag per Mail stellen und die Frist begründen.

H wie Homeoffice

Abzüge für Arbeitszimmer im eigenen Heim sind nur unter engen Voraussetzungen möglich. Der Nachweis, dass das Arbeitszimmer beruflich notwendig ist, muss von der steuerpflichtigen Person erbracht werden. Zu den Kriterien gehören: Ein wesentlicher Teil der Arbeit muss von zu Hause erfolgen, weil der Arbeitgeber keinen geeigneten Raum zu Verfügung stellen kann oder dessen Nutzung nicht möglich ist. Zudem muss der Raum ausschliesslich bis überwiegend beruflich genutzt werden.

P wie Phishing

Vorsicht gilt bei E-Mails oder SMS, die angeblich von der Eidgenössischen Steuerverwaltung stammen. Mit dem Hinweis unter anderem auf Rückerstattungen wollen Betrüger persönliche Daten erhalten. Weder sollten Links angeklickt noch QR-Codes gescannt werden.

R wie Renovieren

Wer beim Renovieren selbst aktiv wird und zum Beispiel Teppich- oder Holzfussböden verlegt, kann private Eigenleistung nicht vom Einkommen abziehen. Möglich ist es allerdings mit den nachgewiesenen Kosten für das benötigte Material.

S wie Stellensuche

Bei den Kosten für die Stellensuche gibt es zwei Fälle. Ist jemand erwerbstätig und sucht parallel eine neue Stelle, können keine Aufwendungen deklariert werden. Anders ist das bei Arbeitslosigkeit. Dann gelten die Kosten als grundsätzlich notwendig und sind abziehbar. Sie werden mit dem Pauschalabzug für übrige Berufsauslagen abgegolten. Fallen höhere Kosten im Zusammenhang mit Bewerbungen an, können diese anstelle des Pauschalabzugs geltend gemacht werden.

S wie Schuldzinsen

Diese können vollumfänglich vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Gleiches gilt übrigens für Hypothekarzinsen.

V wie Vermögensverwaltung

Bei Kosten für fremdverwaltete Wertschriften und Kapitalanlagen können unter anderem Depot- und Safegebühren effektiv oder pauschal (0,2 Prozent des Wertschriftenvermögens, maximal 6000 Franken) abgerechnet werden.

W wie Weiterbildung

Bei einer berufsorientierten Aus- und Weiterbildung sowie einer Umschulung gelten selbst bezahlte Kosten als abzugsfähig, inklusive zum Beispiel Prüfungsgebühren oder Fachliteratur. Eine wichtige Bedingung ist, dass das zusätzliche Wissen aktuell oder künftig tatsächlich zum Lebensunterhalt beitragen kann - damit unterscheidet die Steuerbehörde zwischen Hobby und Beruf. (bsr)