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Tipps von Steuerberatern: Nutzniessungsrechte an Vermögenswerten

Wie werden Immobilien, die an anderen übertragen werden, besteuert?

Tipps von Steuerberatern: Nutzniessungsrechte an Vermögenswerten

Vor der Übertragung von Nutzniessungsrechten sollte man sich über die jeweiligen steuerlichen Folgen gut informieren. Bild: unsplash/Gabrielle Henderson

Eine Nutzniessung kann an beweglichen Sachen, an Grundstücken, an Rechten oder an einem Vermögen bestellt werden. Der wohl häufigste Grund für eine Nutzniessung ist die Übertragung einer selbst genutzten Liegenschaft von den Eltern an ihre Nachkommen. Um die Liegenschaft weiterhin bewohnen zu können, kann eine Belastung des Grundstücks mit Rechten der Eltern (eine sogenannte Nutzniessung) erfolgen. Diese berechtigt die Eltern auf Lebzeiten, in der Liegenschaft wohnhaft zu bleiben, auch wenn das Eigentum bereits an die Kinder übergeht.

Dieses Vorgehen dient vornehmlich der finanziellen Absicherung: Werden die Eltern im Rentenalter unerwartet mit hohen Altersheimkosten konfrontiert, können sie nicht zum Verkauf der Liegenschaft gezwungen werden. Aber Vorsicht: Geht eine Liegenschaft mittels Schenkung an die Nachkommen über, so besteht die Gefahr, dass im Rahmen der Verwandtenunterstützungspflicht höhere Beiträge an die Kosten eines Alters- oder Pflegeheimaufenthalts der Eltern geleistet werden müssen.

Steuern bei der Vermögensübertragung

Wird eine Liegenschaft zu Lebzeiten unentgeltlich übertragen, handelt es sich um eine Schenkung. Der Wert der Schenkung berechnet sich aus dem Verkehrswert der Liegenschaft abzüglich allfälliger Hypotheken und dem berechneten (kapitalisierten) Wert der Nutzniessung. Lastet auf der betreffenden Immobilie eine Nutzniessung, so spricht man von einer gemischten Schenkung. Eine solche Schenkung an direkte Nachkommen ist in den meisten Kantonen von der Schenkungssteuer befreit.

Die Grundstückgewinnsteuer wird bei einer Übertragung auf die Nachkommen aufgeschoben und die Besitzdauer wird angerechnet. Auch die Handänderungssteuer wird in der Regel nicht fällig.

Steuern aufgrund eines Nutzniessungsrechts

Bei einem unentgeltlichen Nutzniessungsrecht hat der Nutzniessungsberechtigte den Eigenmietwert zu versteuern, wie wenn die Liegenschaft sein Eigentum wäre. Zudem ist die Unentgeltlichkeit der Nutzniessung als Schenkung zu versteuern, sollte das Recht an eine der Schenkungspflicht unterliegende Person abgetreten werden.

Bei einem entgeltlichen Nutzniessungsrecht verhält es sich wie bei einer Vermietung. Die Mieteinnahmen sind durch den Eigentümer der Liegenschaft zu versteuern. Entspricht der Mietpreis nicht dem Marktwert für die Liegenschaft, so kann das Steueramt den Eigenmietwert oder den marktkonformen Mietwert besteuern. Ein eingeräumtes Wohnrecht ist dem Nutzniessungsrecht sehr ähnlich, es gibt aber gewisse Unterschiede bezüglich der steuerlichen Auswirkungen.

Autoren

<b>BDO AG</b>, Frauenfeld, <i><a href="http://www.bdo.ch" target="_blank">www.bdo.ch </a></i>
BDO AG, Frauenfeld, www.bdo.ch

Stefan Volken
Partner
dipl. Wirtschaftsprüfer, Niederlassungsleiter

Corinne Hofmann
Master of Arts UZH,
Mandatsleiterin Steuern

Nutzniessung an Beteiligungspapieren

Eine Nutzniessung kann aber beispielsweise auch auf Beteiligungspapieren oder Wertschriftenvermögen vorbehalten werden.

Gerade in Fällen von Nachfolge- oder Erbschaftsplanung kann sich eine solche Lösung anbieten. So kann das Eigentum an Beteiligungspapieren an die nachfolgende Generation weitergegeben werden, die Erträge aus den Beteiligungen stehen jedoch den Nutzniessungsberechtigten zu. Damit kann der Lebensunterhalt bis zum Tod gesichert werden. Da der Nutzniessungsberechtigte den Besitz und die Verwaltung der Beteiligung weiterhin innehat, empfiehlt es sich, die Rechte des Eigentümers respektive des Nutzniessers in einer schriftlichen Vereinbarung festzuhalten.

Dasselbe gilt für Wertschriften, auf welchen eine Nutzniessung lastet. Schenken also Eltern ihren Kindern ein Wertschriftenvermögen und behalten die Nutzniessung daran, so entscheiden die Eltern über die Art der Vermögensverwaltung.

FAZIT: Das Nutzniessungsrecht ist ein gutes Planungsinstrument, die steuerlichen Konsequenzen sind jedoch sorgfältig abzuklären.