Als erstes muss im Allgemeinen unterschieden werden zwischen öffentlichen Betrieben und solchen der Privatwirtschaft. Während die öffentlichen Betriebe auch in Krisenzeiten grundsätzlich keine finanziellen Sorgen haben, trifft es die Privatwirtschaft zum Teil existenziell. Dafür werden von den öffentlichen Betrieben mehr Anpassungen an die veränderten Umstände erwartet. Lohnfortzahlung ist im öffentlichen Sektor kaum ein Thema, da für die Lohnzahlung mehrheitlich kein Gewinn erwirtschaftet werden muss. In der Privatwirtschaft liegen die Dinge anders.
Wie sich die gesamte Gesellschaft an die besonderen Umstände anpassen muss.
Am härtesten betroffen sind jene privatwirtschaftlichen Betriebe, welche per sofort aufgrund Notrechts schliessen mussten. Der Umsatz bricht von einem Tag auf den andern vollständig weg, ohne dass dies vorhersehbar gewesen wäre. Die Kosten für Mieten und Löhne laufen vorerst weiter und Lagermaterial oder Vorräte, welche nicht mehr gebraucht werden, können an Wert einbüssen oder verderben. Durch die Schliessung ganzer Branchen landesweit ergeben sich umgehend Folgeschäden bei den Zulieferern sowie Kunden. Die Zulieferer können ihrerseits keine Leistungen mehr erbringen, womit ihr Geschäft ebenfalls zum Erliegen kommt, und die Kunden müssen mit Annullationen rechnen, welche nicht immer eine Rückzahlung der Vorleistungen einschliessen. Die Wirtschaftsteilnehmer erlegen sich rasch eine grosse Zurückhaltung in den Bestellungen auf, und die gesamte Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen sinkt rapide – mit Ausnahme der notwendigsten Artikel wie Lebensmittel und dergleichen.
Schwierige wirtschaftliche Situation
An diesem Punkt angelangt, wird die gesamte Volkswirtschaft durch die Ereignisse wesentlich in Mitleidenschaft gezogen. Es werden derzeit enorme Verluste geschrieben, und die Unternehmen können ihren Verpflichtungen nur nachkommen, indem sie von den Reserven zehren oder sich verschulden. Das finanzielle Ausmass der Krise wird durch deren Dauer bestimmt: je länger der Ausnahmezustand aufrecht erhalten werden muss, desto tiefgreifender die Auswirkungen.
Es ist nun der Zeitpunkt gekommen, da die Loyalität des Mitarbeiters gegenüber dem Patron von grösster Bedeutung ist. Die Treuepflicht der Arbeitnehmer besteht in Zeiten wie diesen aus der Einsicht, dass die Patrons kein Verschulden im Zusammenhang mit dem Betriebsverbot oder der Wirtschaftskrise trifft. Die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber besteht in der Weiterbeschäftigung oder Lohnfortzahlung ohne adäquate Arbeitsleistung. Es darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass auch Kündigungen betriebswirtschaftlich notwendig werden könnten, um den Betrieb am Überleben zu halten. In sämtlichen betroffenen Unternehmen müssen nicht nur die Arbeitnehmer und die Inhaber persönliche Einkommenseinbussen gewärtigen, sondern auch das Unternehmen als solches muss sich mit erheblichen, nicht wieder einbringbaren Verlusten auseinandersetzen. Diese wirtschaftlich äusserst schwierige Situation wird durch die Notrechtsanwendung weiter erschwert. Es gilt bisher anwendbares Recht nur noch bedingt, und die Rechtsgrundlagen wechseln schnell und sprunghaft.
Die Mitarbeiter möchten sich darauf vorbereiten, dass nach Aufhebung der Betriebsverbote ihre Dienste und Arbeit ganz besonders intensiv gefragt sein werden. Dann haben sie ausgeruht und bereit zu sein, damit ihr Unternehmen die enormen Verluste wenigstens zum Teil wieder wettmachen kann. Gelingt dies nicht, werden viele Betriebe auf der Strecke bleiben und damit auch deren Arbeitsplätze verloren gehen.
Vernunft und Weitblick sind gefragt
Die Übernahme der Lohnfortzahlung für sehr breite Bevölkerungsschichten durch den Bund und die Kantone mag zwar die Situation kurzfristig entschärfen. Doch entstehen damit extrem hohe Kosten. Diese werden durch den beispiellosen Einsatz der Armee und die schnell steigenden Kosten im Akutgesundheitswesen weiter angefacht. Es sollte jedem bewusst sein, dass sämtliche auf staatlicher Seite entstandenen Ausgaben irgendwann in den Staatshaushalt zurückfliessen müssen. Dies wird mittels Steuern und Abgaben geschehen, und es kann niemandes Interesse sein, die ALV- und EO-Beiträge oder die MwSt.-Sätze schon wieder anzuheben. Doch genau dies wird vermutlich unvermeidlich werden. Es ist daher tunlichst darauf zu achten, dass die Wirtschaft nur so stark eingebremst wird wie unbedingt nötig, um die Bekämpfungsmassnahmen gegen die Epidemie wirksam umzusetzen. Es ist somit keineswegs verständlich, weshalb Gewerkschaften versuchen, möglichst die gesamte private Wirtschaft abzuwürgen. Auf diese Weise werden zahllose Arbeitsplätze und somit Existenzen aufs Spiel gesetzt. In der aktuellen Situation sind Verhältnismässigkeit, Vernunft und Weitblick gefragt. Nur wenn jeder über seinen Schatten springt, kann die Krise ohne bösen Kater bewältigt werden.
Autoren
Thomas Ruch
lic. iur.
Geschäftsleitung
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eidg. dipl.
Treuhandexperte
Hans-Rudolf
Odermatt
Buchhalter mit eidg. FA
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