Immer lauter wird die Sorge, dass der Schweiz die Energie ausgeht. Um so wichtiger ist es, dass Private und Immobilienverwaltungen in erneuerbare Energien investieren. Und da genügt es nicht, nur Photovoltaik aufs Dach zu legen oder auf eine Wärmepumpe umzurüsten. Gerade für bestehende Liegenschaften sind oft umfangreichere Sanierungen an Dach oder Fassade nötig. Damit das bezahlbar wird, gibt es grosszügige Fördermöglichkeiten. Die Fachleute von Zili AG kennen sich bestens aus und bieten Sanierungen mit allen Fördermöglichkeiten zum Festpreis an. Für Laien ist es oft schwierig, sich in der Vielfalt von Bauvorschriften und energetischen Anforderungen zurechtzufinden. Ein einfacher Grundsatz: Ein Bauherr, der Fördergelder in Anspruch nehmen möchte, muss diese zwingend beantragen, bevor er mit seinem Bauvorhaben begonnen hat. Wird die Förderung zu spät beantragt, gibt es keine Gelder mehr.
Teilsanierungen der Gebäudehülle
Gemäss Energieberater Marco Handermann und Fachplaner Markus Willi genügt bei Teilsanierungen der Gebäudehülle oft ein einfaches Verfahren, um Fördergelder auszulösen. Wenn Einzelbauteile (Dach, Aussenhülle oder Böden gegen Erdreich) neu gedämmt werden sollen, sind in der Regel Förderbeiträge in einer Höhe bis zu CHF 10000.– zu erwarten. Gemäss Förderprogrammen der Kantone St. Gallen und Thurgau werden bei bestehenden und beheizten Gebäuden, die vor 2000 bewilligt wurden, vom Kanton SG CHF 40.– pro qm und vom Kanton TG CHF 70.– pro qm sanierte Fläche gesprochen. Bei einer Fassade mit Fläche von 200 qm kommt man so in St. Gallen auf CHF 8000.– Fördergelder. Hierfür genügt ein normaler Einzelbauteilnachweis mit Flächennachweis. Im Thurgau ergeben sich Fördergelder von über CHF 10000.–, was einen Förderantrag mit einem GEAK Plus erfordert.
Komplexe Sanierungen nur mit GEAK Plus
Bei komplexen Sanierungen, bei denen mehrere Bauteile gemeinsam verbessert werden sollen, so dass man insgesamt auf Förderbeiträge von über CHF 10000.– käme, wird zwingend ein GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht) verlangt. In diesem Beratungsbericht werden u. a. mögliche Energiekostensenkungen und Energieverbrauchseinsparungen aufgezeigt und die approximativen Investitionskosten ermittelt. Die Auflistung verschiedener Sanierungsvarianten dient zudem als Entscheidungshilfe. Dieses 80- bis 100-seitige Dokument ist mit mehr Aufwand zu erstellen und kostet je nach Objekt und Stand der Planunterlagen ab ca. CHF 2100.–.
Kantonal unterschiedliche Fördergeld-Strategien
Im Kanton St. Gallen gibt es zusätzlich das Programm «Gebäudesanierung mit Konzept» mit entsprechenden Umsetzungsanreizen. Im Thurgau ist eine attraktive Variante der Fördergelderbeantragung die Gebäudemodernisierung nach GEAK Effizienzklassen. Um unsere Umwelt zu entlasten und weitere Fördergelder geltend machen zu können, empfiehlt es sich, bei einer Sanierung der Gebäudehülle den Ersatz von bestehenden Öl-, Gas-, Elektro- oder Kohleheizungen durch erneuerbare Heizsysteme wie z. B. eine Wärmepumpe zu prüfen. Bei der Abklärung der möglichen Fördergelder kommt hinzu, dass neben dem Kanton auch Gemeinden, Stiftungen und Firmen Förderbeiträge sprechen können. Damit sich die Bauherren in den unterschiedlichen Regelungen nicht verirren, bietet die Zili AG eine unverbindliche Abklärung an. Anschliessend wird ein auf das Projekt abgestimmtes Förderkonzept ausgewählt.
Zeit zu handeln
Um der Energieknappheit entgegenzuwirken, ist es wichtig, offene Projekte jetzt anzugehen und energiesparende und fördernde Massnahmen an Gebäuden zu ergreifen. Zili bietet diese Arbeiten im Zusammenhang mit der Sanierung zum Festpreis an, was eine grosse Entlastung für die Bauherrschaft bedeutet. Zuerst wird eine unverbindliche Beurteilung vorgenommen. Anschliessend wird ein Fördergeld-Konzept erstellt. Erst nach Einreichung der Beitragsgesuche respektive der Zusage der zuständigen Stelle kann mit den Sanierungen begonnen werden, und die jeweiligen Fördergelder werden der Bauherrschaft gutgeschrieben.
Jedes Projekt ist individuell. Da derzeit schweizweit unterschiedliche Regelungen gelten, ist die Zusammenarbeit mit Fachleuten, welche die aktuelle Gesetzeslage bestens kennen, für den Bauherrn unerlässlich. Marco Handermann, Zili AG
Auskunft zum Förderprogramm:
Zili AG
Hauptstrasse 43
9552 Bronschhofen
www.zili.ch
Immozionale, Stand 39