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Das neue Transparenzregister: Die Folgen für Schweizer Unternehmen

Das neue Transparenzregister: Die Folgen für Schweizer Unternehmen

Mehr Transparenz mit dem neuen Register. Bild: Bild Kl-generiert/advanto treuhand ag

Wer kontrolliert Unternehmen wirklich? Was auf den ersten Blick theoretisch erscheint, gewinnt ab dem 1. Oktober 2026 deutlich an praktischer Relevanz. Grund dafür ist die Einführung des neuen Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen. Unternehmen müssen künftig offenlegen, welche natürlichen Personen sie tatsächlich kontrollieren. Je nach Struktur kann diese Pflicht schnell komplex werden. Betroffen sind schweizweit rund 500000 Unternehmen.

Mehr Transparenz im Unternehmensumfeld

Das Register ist Teil einer umfassenden Entwicklung hin zu mehr Transparenz im Wirtschaftssektor. Im Fokus steht die Frage, welche Personen tatsächlich Kontrolle über ein Unternehmen ausüben. Es soll Behörden helfen, Finanzkriminalität, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung wirksamer zu bekämpfen und gleichzeitig die Integrität des Finanz- und Wirtschaftsstandorts Schweiz zu stärken. 

Damit folgt die Schweiz internationalen Entwicklungen: Über hundert Länder, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, kennen bereits vergleichbare Register. Internationale Enthüllungen wie die Panama- und Pandora-Papers haben gezeigt, wie komplexe Gesellschaftsstrukturen genutzt werden, um Eigentumsverhältnisse im Verborgenen zu halten.

Wer betroffen ist und welche Fristen gelten

Betroffen sind nicht börsenkotierte juristische Personen wie Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften. Die Meldepflicht gilt zudem für ausländische Gesellschaften, etwa bei Zweigniederlassungen, tatsächlicher Verwaltung oder Grundeigentum in der Schweiz. Die neue Meldepflicht wirkt zunächst umsetzbar. 

In der Praxis entstehen jedoch schnell offene Fragen und Aufwand. Dieser liegt vor allem im Vorbereitungsprozess: Beteiligungsverhältnisse, wirtschaftlich berechtigte Personen, Kontrollrechte und Angaben müssen korrekt geprüft und zusammengetragen werden. Auch spätere Änderungen, etwa bei Beteiligungen oder Kontrollverhältnissen, müssen im Blick behalten werden.

Der Pilotbetrieb ist bereits seit Mitte Juni 2026 in vollem Gang. Mitte August startete ein erweitertes Pilotprojekt. Das neue Gesetz tritt schliesslich am 1. Oktober 2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind Unternehmen meldepflichtig.

Für viele bestehende Schweizer Unternehmen bedeutet dies jedoch nicht, dass die Meldung sofort am ersten Tag erfolgen muss. Klassische KMU, bei denen die wirtschaftlich berechtigten Personen bereits als Gesellschafter oder Organe im Handelsregister ersichtlich sind, haben für die Erstmeldung grundsätzlich zwei Jahre Zeit. Bei komplexeren Strukturen gelten, je nach Gesellschaftsform und Revisionspflicht, kürzere Übergangsfristen von drei bis sechs Monaten. Neue Gesellschaften müssen ihre Meldung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach der Eintragung im Handelsregister vornehmen.

Nach einer einmonatigen Anlaufphase wird ab Dezember 2026 der Normalbetrieb aufgenommen. Für Unternehmen besteht jedoch kein Grund zur Panik. Durch frühzeitige Vorbereitung profitieren sie von erhöhter Rechtssicherheit.

Der Weg zur korrekten Meldung

Die Meldung soll grundsätzlich elektronisch über die Plattform des Bundes "EasyGov" erfolgen. Der Prozess ist mehrstufig: Zunächst müssen die relevanten Angaben vorbereitet werden. Anschliessend wird der Meldungskanal gewählt, die Meldung erfasst und vom Bundesamt für Justiz geprüft. 

Bei vollständigen und korrekten Angaben wird der Eintrag erstellt und bestätigt. Unvollständige oder fehlerhafte Meldungen können eine gebührenpflichtige Korrektur nach sich ziehen. Auch spätere Änderungen, etwa neue Beteiligungsverhältnisse oder Kontrollwechsel, sind zu melden.

Wichtig ist: Die Meldung muss nicht zwingend vom Unternehmen selbst durchgeführt werden. Sie kann auch durch Dritte, beispielsweise ein Treuhandbüro, vorbereitet und eingereicht werden. Dies empfiehlt sich besonders für Unternehmen, die ihre Beteiligungs- und Kontrollstruktur nicht regelmässig analysieren. Denn die technische Eingabe ist nur ein Teil des Prozesses. Entscheidend ist, dass die gemeldeten Informationen fachlich korrekt und vollständig sind.

Die Advanto Treuhand AG unterstützt Unternehmen bei diesem Prozess: von der Prüfung der Meldepflicht über die Analyse der Beteiligungs- und Kontrollverhältnisse bis hin zur Vorbereitung und Einreichung der Meldung im Transparenzregister. Auch bei späteren Änderungen oder Fragen rund um das Geldwäschereigesetz und das Transparenzregister begleitet sie Unternehmen fachkundig.

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